Honoraruntergrenzen für selbstständige Musiker:innen

Deutscher Musikrat legt Empfehlungen für öffentliche Förderungen vor

8. Mai 2023

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Die finanzielle Situation von selbstständigen Musikerinnen und Musikern ist deutlich schlechter als die von angestellten Berufsmusizierenden: Das belegt auch die neue Studie „Professionelles Musizieren in Deutschland“  des Deutschen Musikinformationszentrums. Doch dies widerspricht der ansonsten in Deutschland vorherrschenden Logik der Selbstständigkeit, denn das unternehmerische Risiko und die Vorsorge für Arbeitslosigkeit und Alter müssten in das Einkommen Freischaffender „eingepreist“ sein. Um die Situation von Selbstständigen im Musikleben zu verbessern, legt der Deutsche Musikrat nun die verbändeübergreifend erarbeiteten Empfehlungen für Honoraruntergrenzen bei öffentlich geförderten Projekten und Institutionen vor.

Die Empfehlungen wurden von der Arbeitsgruppe „Faire Vergütung“ erarbeitet und vom Präsidium verabschiedet. Sie sehen u.a. als Honoraruntergrenze für Musiker:innen bei selbstständiger Tätigkeit perspektivisch einen Tagessatz in Höhe von 675 Euro vor, der stufenweise über mehrere Jahre erreicht werden soll. Berücksichtigt wurden in den Berechnungen u.a. die hohe Qualifizierung und die „unsichtbare“ Arbeitsleistung mit Planungs-, Probe- und Reisezeiten, Betriebskosten sowie die Finanzierung von Rücklagen und Urlaubstagen.

Die vollständige Stellungnahme des Deutschen Musikrates inklusive der Honorar-Empfehlungen und eines erläuternden Anhangs finden sich hier .

Foto: Pixabay

 

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