Seit rund 15 Jahren fördert die Initiative Musik im Auftrag der deutschen Bundesregierung Popularmusik und Jazz mit Programmen für Künstler:innen, Musikunternehmen und Livemusicclubs sowie Konzert- und Festivalveranstalter:innen.
Noch bis 12. Juli 2023, 12:00 Uhr können wieder Anträge für das Programm „Künstler:innenförderung“ gestellt werden. Dieses richtet sich an Solokünstler:innen, Bands und Autor:innen, die auf dem deutschen unter internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Ziele der Künstler:innenförderung sind die Verbesserung der künstlerischen und wirtschaftlichen Perspektive von Musiker:innen, die Unterstützung eines nachhaltigen Karriereaufbaus und die Stärkung der Diversität im Musikleben.
Die Künstler:innenförderung kann beantragt werden für die Bereiche Musikproduktion (Studioproduktion, Tonträgerherstellung, Werkkreation und Proben), Konzerte und Tourneen (einschließlich Proben) sowie Promotion und Marketing.
Die Förderung erfolgt im Wege einer Fehlbedarfsfinanzierung, wobei die Förderhöhe abhängig von der Höhe der Gesamtausgaben ist. Mit steigender Höhe der Gesamtausgaben nimmt der Förderanteil ab. Pro Projekt können bis zu 60.000 Euro beantragt werden. Der Förderzeitraum kann bis zu zwölf Monate beantragen, die maximale Projektlaufzeit der aktuellen Antragsphase beginnt am 11. September 2023 und endet am 15. September 2024.
Die nächste Antragsphase ist für 20. Setpember bis 11. Oktober 2023 geplant (Projektlaufzeit: 11. Dezember 2023 bis 15. Dezember 2024).
Alle Details zur Künstler:innenförderung gibt es hier:
https://www.initiative-musik.de/kuenstlerinnen/programmbeschreibung-kuenstlerinnenfoerderung/
Foto © Pixabay – nattanan23
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