Weit entfernt von fairem Streaming

Spotify ändert Abrechnungsmodell zugunsten der Marktführer

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1. Dezember 2023

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Inzwischen ist die üble Nachricht bestätigt, dass vom kommenden Jahr an Tracks auf Spotify, wie Music Business Worldwide verkündet, innerhalb eines Jahres 1.000-mal gestreamt werden müssen, ehe Geld von dem Streamingriesen an die Rechteinhabenden fließen soll. Weiter heißt es, dass schätzungsweise zwei Drittel der Tracks auf Spotify diesen Schwellenwert nicht überschreiten (vgl. Musikwoche 46/2023, S. 3).

Geiles Modell, zumindest für die Tantiemenbeziehenden aus dem einen Drittel der mehr als 1.000-mal gestreamten Tracks. Denn die zur Verfügung stehenden Gelder derjenigen, die leer ausgehen, weil sie nur 999 Streams oder weniger vorweisen, werden künftig auf genau jene Tracks verteilt, die die magische Grenze von 1.000 Streams überschritten haben. Und das Geilste daran ist, dass die nicht mehr nutzungsbasiert vergüteten Tracks dennoch Teil des Spotify-Katalogs auf der Plattform bleiben und dort weiterhin für ein breitgefächertes Angebot des Marktführers sorgen sollen.

Birte Wiemann, Vorstandsvorsitzende des Verbands unabhängiger Musikunternehmer*innen (vut) findet deutliche Worte: „Sollte Spotify diese Pläne tatsächlich so umsetzen wollen, wäre das schockierend. Seit wann darf der Lizenznehmende entscheiden, ob er die vertraglich vereinbarte Bezahlung leisten will oder nicht? Zudem gibt es ein gesetzliches Recht auf angemessene Vergütung für jede wirtschaftliche Musiknutzung. Wenn Spotify diese nun vorenthalten will, ist das für uns nicht hinnehmbar. Das gilt umso mehr, da Spotify die betroffenen Tracks weiter anbieten will und der Schwellenwert willkürlich gewählt zu sein scheint.“

Bleibt die Frage, ob solche Stimmen beim marktführenden Musikstreamingdienst Gehör finden. Das traurige Fazit ist, dass Musik abseits des Mainstreams – also auch die in dieser Zeitschrift vorgestellte – damit noch mehr als bisher schon zum Nischendasein verdammt und etwa Folkmusik machen ein absolutes künstlerisches Risiko ist.

musicbusinessworldwide.com, vut.de

Grafik: Mudassat Iqbal, Pixabay

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